Eigentum › Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

In Artikel 17 postuliert die das Recht auf Eigentum. In Artikel 17 pos­tuliert die das Recht auf Eigen­tum. Die All­ge­meine Erk­lärung der Men­schen­rechte garantiert das Insti­tut des Eigen­tums und den Schutz vor einem willkür­lichen Ver­lust des Eigen­tums.

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